Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen in Deutschland

Seit dem 16. Dezember 2011 ist es beschlossene Sache: Voraussichtlich ab Mitte 2012 können in Deutschland Wechselkennzeichen geführt werden.

Was ist ein Wechselkennzeichen

Dabei handelt es sich um ein Kennzeichen, das für zwei Fahrzeuge verwendet werden kann. Mit nur einer Zulassung können beide Fahrzeuge geführt werden. Verkehrsminister Ramsauer (CSU) wirbt für das Wechselkennzeichen und hatte den Dringlichkeitsantrag zu dessen Einführung vorgelegt.

Wechselkennzeichen in Deutschland

Bedingungen für das neue Kennzeichen

Das Kennzeichen kann nur für zwei Wagen derselben Fahrzeugklasse verwendet werden. So gehören beispielsweise alle Fahrzeuge zur Fahrzeugklasse M1, die für die Personenbeförderung ausgelegt sind und neben dem Fahrer maximal acht Personen befördern können. Motorräder fallen nicht in diese Klasse, wohl aber PKW und Wohnmobile. Wohnmobilbesitzer können ein- und dasselbe Kennzeichen für den PKW und das Wohnmobil benutzen. Familien können mit einem Kennzeichen zwei PKW unterschiedlicher Größe anmelden. Zudem kann man das Wechselkennzeichen für Oldtimer und andere Wagen verwenden, die selten gefahren werden.

Welche Fahrzeugklasse?

Neben derselben Fahrzeugklasse müssen die beiden Wagen über dieselben Abmasse für Kennzeichen verfügen, damit das Wechselkennzeichen ohne Probleme ausgetauscht werden kann. Fahren kann man daher immer nur mit einem Fahrzeug.

Sparmöglichkeiten bei der Kfz-Versicherung

Steuervergünstigungen wurden vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, da massive Steuerausfälle befürchtet werden. Doch Autofahrer dürfen auf günstige neue Versicherungsmodelle hoffen, wenn sie zwei Fahrzeuge wechselweise mit einem Kennzeichen nutzen. Da immer nur ein Fahrzeug gefahren werden kann, erhöht sich die Fahrstrecke insgesamt nicht und damit auch nicht die Unfallwahrscheinlichkeit. Einige Versicherer haben bereits neue und günstige Tarife für Fahrzeughalter, die das Wechselkennzeichen nutzen, angekündigt. Wie die Kennzeichen sollen sie ab Mitte 2012 verfügbar sein.

KFZ Steuer

Für beide Fahrzeuge ist die Kfz-Steuer zu entrichten. Nur über die Kfz-Versicherung besteht eine Möglichkeit der Ermäßigung. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Versicherung.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen

  • Saisonkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Rote Kennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen

KFZ Wechselkennzeichen beantragen

Neben dem Personalausweis oder Reisepass müssen Fahrzeughalter zur Beantragung von Wechselkennzeichen die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) beider Fahrzeuge bei der entsprechenden Zulassungsstelle vorlegen.

Weitere Informationen zu Wechselkennzeichen

Mehr zum Thema bei: Wikipedia

Mehr zum Thema bei der ADAC


Wohnmobil Atlas wünscht Ihnen allzeit eine angenehme Fahrt!